Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand Dezember 2025:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kund:innen, im Folgenden: Auftraggeber, finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin Viktoria van Evert, im Folgenden: Auftragnehmerin, hat diesen ausdrücklich zugestimmt. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten digitalen Produkte (insbesondere Fotos und Videos), unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, das zu ihrer Erstellung oder Produktion verwendet wurde. Dazu gehören insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotos, gedruckte oder belichtete Fotos in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotos in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotos und Videos.

Obliegenheiten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin alle für die rechtzeitige Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen (Zeitplan, Wegbeschreibung, Sonderwünsche etc.) vorliegen. Verzögerungen in der Auftragsdurchführung, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gelten als zu vergütende Arbeitszeit der Auftragnehmerin.
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fotografieren an den betreffenden Orten erlaubt ist. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos abgebildeten Personen, Gebäude, Orte oder Gegenstände bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin schad- und klaglos, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Mängelrügen hat der Auftraggeber schriftlich zu erheben; sie müssen spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Aufnahmen bei der Auftragnehmerin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
 

Die Leistung der Auftragnehmerin

  • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit der Auftragnehmerin unterliegen. Dementsprechend werden keine Reklamationen und/oder Mängelrügen im vorgenannten Sinne anerkannt. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu vergüten sind.
  • Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schuldet die Auftragnehmerin keine bestimmte Anzahl von Fotos. Die Auftragnehmerin erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass damit eine realistische Darstellung von Personen, Vorgängen und Dingen gemeint ist. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Fotobearbeitung nur die Grundbearbeitung (Korrektur von Licht, Schärfe und Bildausschnitt sowie Entwicklung der Rohdaten). Eine weitergehende Bearbeitung der Fotos (Retusche) ist nicht enthalten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Die Auftragnehmerin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
 

Pflichten der Auftragnehmerin

  • Die Auftragnehmerin fotografiert während der Hochzeit des Auftraggebers wie vertraglich vereinbart. Der Auftraggeber kann die Auftragnehmerin auffordern, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu arbeiten. Die Auftragnehmerin hat die von ihr nach eigenem Ermessen ausgewählten und bearbeiteten Fotos in einem vom Auftraggeber frei gewählten Dateiformat (z. B. jpeg) herauszugeben. Die RAW-Dateien der Fotografien werden unter keinen Umständen freigegeben. Die Auftragnehmerin gibt die digitalen Kopien der Fotos innerhalb von sechs Wochen nach dem Fototermin an den Auftraggeber heraus. Bei der Erstellung besonders aufwändiger Zusatzprodukte (z. B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin unter Berücksichtigung des damit verbundenen Zeitbedarfs vereinbart. Mit der Übergabe der Fotos an den Auftraggeber haftet dieser für Verlust, Zerstörung und Beschädigung. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus zu speichern.
 

Honorar und Spesen

  • Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird für jede weitere angefangene Stunde ein Honorar von € 350,00 berechnet.
  • Eine erste Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig und zahlbar. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, eine Vorauszahlung zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem Konto der Auftragnehmerin an.
  • Für den Fall, dass die vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig eingeht, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre vertraglich zugesicherte Leistung zurückzuhalten.
  • Die restliche Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin fällig und zahlbar.
    Eine Freigabe der Fotografien an den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
 

Reisekosten

  • Die Reisen der Auftragnehmerin erfolgen von und nach Würzburg (97084). Eine Anreise innerhalb von 50 km von Würzburg wird nicht berechnet, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
  • Übersteigt die An- und Abreise zum und vom Einsatzort die zuvor vereinbarte Entfernung, werden für jeden zusätzlichen Kilometer folgende Reisekosten berechnet: 0,40 €. Bahn- oder Flugreisen sowie erforderliche Übernachtungen werden nach den tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten berechnet.
  • Sofern vereinbart, stellt der Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel ist eine Übernachtung erforderlich, um eine rechtzeitige Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten.
 

Sonstige Kosten

  • Sonstige Kosten, die durch den Auftrag entstehen, wie Materialkosten, Parkgebühren, Mautgebühren, Porto und Verpackung, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Während der Durchführung der Reportage wird der Auftragnehmerin eine angemessene Erfrischung und Verpflegung kostenlos zur Verfügung gestellt.
 

Änderungen, Erweiterungen und Stornierung von Aufträgen

  • Wird ein Auftrag von einer der Parteien in Ausübung ihres gesetzlichen Widerrufsrechts gekündigt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
  • Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 50% des genannten Teils der vereinbarten Vergütung zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Auftragnehmerin ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist oder dass die Auftragnehmerin die Kündigung zu vertreten hat.
  • Kann die Auftragnehmerin aufgrund von Krankheit oder anderen von ihr zu vertretenden Umständen die Leistung nicht erbringen, wird dem Auftraggeber die Vorauszahlung zurückerstattet.
  • Ein etwaiges Rücktrittsrecht des Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
 

Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht

  • Die Fotos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Auftragnehmerin.
  • Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos für private Zwecke (Abzüge für den Privatgebrauch, eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites etc.). Die Rechte zur Vervielfältigung der Fotos und deren Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Jegliche Weitergabe zur Nutzung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Kontext bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin. Andere Dienstleister wie Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner usw. dürfen die Fotos nur nach Genehmigung durch die Auftragnehmerin verwenden und sind verpflichtet einen Backlink zu hinterlegen.
  • Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Fotografien bis auf Widerruf durch den Auftraggeber als Referenzaufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen.
 

Haftung

  • Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den auf den Fotos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin schad- und klaglos, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Für andere als vertragswesentliche Pflichtverletzungen haftet die Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber nur, wenn diese auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für mittelbare Schäden wird kein Ersatz geleistet. Soweit die Auftragnehmerin dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Auftragnehmerin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Flugausfall, Unfall usw.). Der Auftragnehmer haftet auch nicht für unverschuldete Sachmängel (defekte technische Geräte usw.) und für die daraus resultierende Unmöglichkeit, weitere Aufnahmen zu machen.

Anwendbares Recht

  • Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
  • Erfüllungsort für alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu erbringenden Leistungen ist Würzburg. Der Gerichtsstand ist Würzburg, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Das Recht, ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt unberührt.
  • Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.